Ab Freitag, dem 01.10.2021, öffnet das Schützenhaus seine Türen nur noch unter Berücksichtigung der 2G-Regel. So müssen in Zukunft alle Gäste im Schützenhaus entweder geimpft oder genesen sein.
Wir können aktuell nur folgenden Personengruppen den Zugang zu den Schießständen sowie der Gaststätte gestatten:
- Geimpften
- Genesenen
Für folgende Personengruppen gilt die 2G-Regel laut Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen nicht:
- Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (Attest erforderlich)
Außerdem bitten wir alle Gäste um Einhaltung der bereits bekannten Hygieneregeln.